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Weingüter der DO "Plà i Llevant"

 

 

Die DO "Plà i Llevant" ist neben der DO Binissalem eine der beiden geschützten Herkunftsbezeichnungen Mallorcas.

Sie wurde 1999 verliehen nachdem bereits 1990 die DO Binissalem eingeführt worden war..

Seither kann mit der Bezeichnung "DO Plà i Llevant" nur Wein vermarktet werden, der von dieser Ursprungsbezeichnung angehörigen Weinkellereien in Weinbergen erzeugt worden ist, die im Weinbergs-Register der DO-Markung eingetragen sind und bei dessen Herstellung die Vorschriften der Herkunftsbezeichnung und des Regulierungsrates eingehalten wurden.

 

Die endgültige Fassung des Reglements der Ursprungsbezeichnung Binissalem und ihres Regulierungsrates wurde zunächst von der Regierung der Balearen genehmigt und im Amtsblatt der Autonomen Region veröffentlicht und durch das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Nahrung ratifiziert und im Amtsblatt vom 9.4.2005 veröffentlicht.

 

Zum Gebiet der DO Plà i Llevant gehören die Gemarkungen der Orte Algaida, Ariany, Artà, Campos, Capdepera, Felanitx, Llucmajor, Manacor, Maria de la Salut, Montuïri, Muro, Petra, Porreres, Sant Joan, Sant Llorenç des Cardassar, Santa Margalida, Sineu und Vilafranca de Bonany.

 

Unter den Regularien der DO Plà i Llevant vermarkten zur Zeit 14 Weingüter ihre Weine.

Es gibt in dem Gebiet natürlich noch eine Vielzahl anderer Weingüter aus diesem Gebiet mit hervorragenden Weinen. Nur dürfen diese nicht "DO Plà i Llevant" auf dem Weinetikett stehen haben.

 

 

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