top of page

Weingüter der DO Binissalem

 

Die DO Binissalem ist neben der DO Plà i Llevant eine der beiden geschützten Herkunftsbezeichnungen Mallorcas.

Sie wurde 1990 verliehen.

Seither kann mit der Bezeichnung " DO Binissalem" nur Wein vermarktet werden, der von dieser Ursprungsbezeichnung angehörigen Weinkellereien in Weinbergen erzeugt worden ist, die im Weinbergs-Regiuster der DO-Markung eingetragen sind und bei dessen Herstellung die Vorschriften der Herkunftsbezeichnung und des Regulierungsrates  eingehalten wurden.
Die endgültige Fassung des Reglements der Ursprungsbezeichnung Binissalem und ihres Regulierungsrates wurde zunächst von der Regierung der Balearen genehmigt und im Amtsblatt (BOCAIB n° 121 vom 4.10.90) der Autonomen Region veröffentlicht und durch das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Nahrung ratifiziert und im Amtsblatt n° 37 vom 12.11.91 veröffentlicht.

Zum Gebiet der DO Binissalem gehören die Gemarkungen der Orte Binissalem, Consell, Santa Maria del Camí, Sencelles und Santa Eugènia (obwohl die beiden letztgenannten Gemeinden der Comarca "Es Plà" angehören).

Unter den Regularien der DO Binissalem vermarkten zur Zeit 14 Weingüter ihre Weine.

Es gibt in dem Gebiet natürlich noch eine Vielzahl anderer Weingüter mit hervorragenden Weinen. Nur dürfen diese nicht "DO Binissalem" auf dem Weinetikett stehen haben.

 

© 2014 by VOLKER BREINS MEDIA / created with Wix.com

bottom of page